Die Voraussetzung für die Anmietung einer Wohnung ist (außer bei Auszubildenden, Bewohnern der Senioren-WG und Kurzzeitverträgen) die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft.
Als Genossenschaftsmitglied erhalten Sie grundsätzlich ein Wohnrecht im genossenschaftlichen Gemeinschaftseigentum. Eine Mietkaution fällt – im Gegensatz zu anderen Wohnungsanbietern – nicht an.
Um Mitglied und Mieter zu werden ist es erforderlich, persönlich eine Beitrittserklärung zu unterzeichnen und 7 Pflichtanteile á 155,00 € zu erwerben.
Aus diesen eingezahlten Pflichtanteilen ergibt sich das Geschäftsguthaben.
Zusätzlich sind 155,00 € Eintrittsgeld vor Bezug einer Wohnung fällig.
Bei Kündigung des Mietverhältnisses kann die Mitgliedschaft mit mind. 1 Pflichtanteil bestehen bleiben oder muss separat gekündigt werden.
Die Kündigung kann nur – mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten – jeweils zum 31.12. eines Kalenderjahres erfolgen.
Nach wirksam werden Ihrer Kündigung erhalten Sie die eingezahlten 7 Pflichtanteile zurück.
Weitere Einzelheiten über unsere Genossenschaft können unserer Satzung entnommen werden.