Die Voraussetzung für die Anmietung einer Wohnung ist (außer bei Auszubildenden und Kurzzeitverträgen) die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft.
Als Genossenschaftsmitglied erhalten Sie grundsätzlich ein Wohnrecht im genossenschaftlichen Gemeinschaftseigentum. Eine Mietkaution fällt – im Gegensatz zu anderen Wohnungsanbietern – nicht an.
Um Mitglied und Mieter zu werden ist es erforderlich, persönlich eine Beitrittserklärung zu unterzeichnen und 7 Pflichtanteile á 155,00 € zu erwerben.
Aus diesen eingezahlten Pflichtanteilen ergibt sich das Geschäftsguthaben.
Zusätzlich sind 155,00 € Eintrittsgeld vor Bezug einer Wohnung fällig.
Bei Kündigung des Mietverhältnisses kann die Mitgliedschaft mit mind. 1 Pflichtanteil bestehen bleiben oder muss separat gekündigt werden.
Die Kündigung kann nur – mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten – jeweils zum 31.12. eines Kalenderjahres erfolgen.
Nach wirksam werden Ihrer Kündigung erhalten Sie die eingezahlten 7 Pflichtanteile zurück.
Weitere Einzelheiten über unsere Genossenschaft können unserer Satzung entnommen werden.